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Kurze Beiträge, Gedanken und Meinungen von Besuchern und Machern des Gastgewerbe-Portals Abseits.de
- Vorläufiges Aus für den "Hygienepranger".
- Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in Beschlüssen vom 18. März 2013 der Landeshauptstadt München in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig untersagt, die bei amtlichen Betriebskontrollen festgestellten lebensmittel- bzw. hygienerechtlichen Mängel im Internet auf der hierfür eingerichteten Plattform (www.lgl.bayern.de) zu veröffentlichen.
Münchener Gastronomiebetriebe hatten sich vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich gegen die Veröffentlichung der bei Kontrollen festgestellten Mängel zur Wehr gesetzt. Die Beschwerden der Landeshauptstadt München gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München wurden vom BayVGH in allen Verfahren zurückgewiesen.
Der BayVGH hat erhebliche Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung. Zum Schutz der Rechte der Antragsteller erscheint es nach Auffassung des Senats deshalb geboten, die geplante Internet-Veröffentlichung vorläufig zu untersagen. Nach einer Vorschrift aus dem deutschen Lebensmittelrecht informiert die Behörde die Öffentlichkeit u.a. dann, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften verstoßen wurde, die dem Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350 EUR zu erwarten ist. Nach Auffassung des BayVGH bestehen Zweifel an der Europarechtskonformität dieser Vorschrift. Denn nach Europarecht sei eine Information der Öffentlichkeit nur bei einem hinreichenden Verdacht eines Gesundheitsrisikos zulässig, die nationale Vorschrift habe hingegen eine deutlich über die Warnung vor Gesundheitsgefahren hinausgehende, generalpräventive Zielsetzung. Zudem hat der Senat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift, u.a. weil angesichts der zu erwartenden wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen der gesetzlich vorgesehene Schwellenwert von nur 350 Euro für das prognostizierte Bußgeld unverhältnismäßig gering erscheine. Bedenken bestünden auch hinsichtlich der Erforderlichkeit der Veröffentlichung im Internet, denn die Mängel seien zum Veröffentlichungszeitpunkt häufig bereits behoben. Schließlich sei zweifelhaft, ob die Norm ausreichend bestimmt sei. Denn die Eingriffsschwelle werde lediglich mit der Prognose eines zu erwartenden Bußgelds in Höhe von 350 Euro beschrieben. Die Verwaltungspraxis sei insoweit unvorhersehbar.
Die Beschlüsse des BayVGH sind unanfechtbar.
(Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 18. März 2013, Az. 9 CE 12.2755 u.a.). (Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs).
- Gastgewerbeumsatz im Januar 2013 real um 0,3 % gestiegen.
- WIESBADEN - Die Unternehmen des Gastgewerbes in Deutschland setzten im Januar 2013 nominal 2,8 % und real 0,3 % mehr um als im Januar 2012. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war im Vergleich zum Vormonat der Umsatz im Gastgewerbe im Januar 2013 kalender- und saisonbereinigt nominal 0,3 % höher und real genauso hoch.
br>Der Umsatz im Beherbergungsgewerbe war im Januar 2013 nominal 3,6 % und real 1,0 % höher als im Vorjahresmonat. Die Gastronomie setzte nominal 2,2 % und real 0,1 % mehr um als im Januar des Vorjahres. Innerhalb der Gastronomie stieg der Umsatz der Caterer nominal um 4,3 % und real um 2,9 %.
- Gastgewerbeumsatz im Dezember 2012 real um 1,1 % gesunken
- WIESBADEN - Die Unternehmen des Gastgewerbes in Deutschland setzten im Dezember 2012 nominal 0,8 % mehr und real 1,1 % weniger um als im Dezember 2011. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war im Vergleich zum Vormonat der Umsatz im Gastgewerbe im Dezember kalender- und saisonbereinigt nominal 0,1 % niedriger und real genau so hoch.
Der Umsatz im Beherbergungsgewerbe war im Dezember 2012 nominal 2,4 % und real 1,2 % höher als im Vorjahresmonat. Die Gastronomie setzte nominal 0,1 % und real 2,1 % weniger um als im Dezember des Vorjahres. Innerhalb der Gastronomie sank der Umsatz der Caterer nominal um 1,7 % und real um 3,2 %.
Im gesamten Jahr 2012 setzten die Gastgewerbeunternehmen in Deutschland nominal 2,1 % und real 0,2 % mehr um als im Jahr 2011.
- Trends in Gastronomie und Hotellerie.
- Der Wettbewerbsdruck in Hotellerie und Gastronomie ist weiter hoch. Das Verhalten der Gäste ist geprägt durch gestiegene Ansprüche zum einen und eine hohe Preissensibilität zum anderen. Der Gast von heute weiß mehr, er ist mobiler, internationaler und hat mehr Auswahlmöglichkeiten als je zuvor.
Ketten und Nischenanbieter sind die Gewinner. So befindet sich bereits seit Jahren die Markenhotellerie im Aufwind. Gleichzeitig wächst auch die Bedeutung der Systemgastronomie.
Die Kraft der Marken, professionelle Planung und ein strategischer Systemgedanke gehören sicherlich zu den Gründen, warum die Markengastronomie sich auch in konjunkturell schwierigen Zeiten besser behauptet als der Branchendurchschnitt.
Mehr denn je zählen eine klare Positionierung und Profilierung am Markt.
In Zeiten standardisierter Hotel- und Gastronomiekonzepte kommt es für die Individualbetriebe auf die persönliche Handschrift eines Hauses und die individuelle, lebendige, herzliche Gästeansprache an. Die Gäste wollen verwöhnt, nicht versorgt werden.
Nachhaltigkeit, Verantwortung für die Nachwelt und Ressourcen, Umweltbewusstsein ? gutes Gewissen und Genuss schließen sich heute nicht mehr aus. Die grüne Welle rollt. Immer mehr Menschen suchen nach Produkten, die gut für Körper und Seele sind. Frische, Regionalität und Qualität stehen hoch im Kurs. Die Verbraucher sind sensibilisiert für den fortschreitenden Klimawandel und die damit verbundenen Aspekte der Nachhaltigkeit. Hotels und Restaurants, die Umweltaspekte nicht außen vor lassen, sind für die Zukunft gut aufgestellt.
Steigende Energiekosten werden diesen Trend in der Zukunft noch beflügeln. Mit vielfältigen Aktivitäten und Maßnahmen unterstützt der DEHOGA seine Mitglieder und die Branche (Energiekampagne Gastgewerbe, DEHOGA-Umweltcheck, Energiebroschüre, Kooperationspartner bei Wettbewerben und Initiativen etc.).
Gastronomie
Regionale Küche/Heimische Produkte
Im Zeitalter der Globalisierung und der sich ständig wechselnden Trends haben Tradition, Heimat, Bodenständigkeit und ehrliche Gastfreundschaft wieder Konjunktur.
Gefragt sind frische, regionale und saisonale Spezialitäten auf der Speisenkarte. In den Städten und Regionen des Landes lassen sich ganz typische regionale Speisen und Getränke entdecken und probieren. Die vielen Facetten Deutschlands kann man sich wahrhaft auf der Zunge zergehen lassen. Die einzigartige Vielfalt der heimischen Küche begeistert die Gäste. Dabei gilt: Regional schlägt Bio.
Wohlfühlatmosphäre
Wohlfühlambiente anstelle von kühlem Design ? oder auch: cool war gestern, cosy ist heute. Hüttenatmosphäre steht hoch im Kurs. Gaststätten werden wieder zu Orten der Kommunikation ? gerade in Zeiten von Twitter, Facebook & Co. Das gute alte Wirtshaus hat neue Chancen, sofern Angebots- und Servicequalität stimmen. Auch mit Blick auf die immer beliebter werdenden Freizeitaktivitäten wie Wandern und Radeln ergeben sich für diese Betriebe tolle Möglichkeiten als Ausflugsziele. Die Stammtische und große Tische sind zurück, so kommt man schneller ins Gespräch. Man trifft sich anstatt nur zu chatten, unterhält sich und lässt sich nicht nur unterhalten.
Außengastronomie
Je mehr Arbeit und Alltag innen stattfinden, desto mehr drängt es die Menschen nach draußen ? in die Biergärten, Terrassen oder auch Strandbars der Republik. Open-Air-Gastronomie vermittelt ein Gefühl von Freiheit vor Ort, steht für die kleine Auszeit zwischendurch und den Kurzurlaub im Alltag. Mit Blick auf die Weiterentwicklung von Technik, Design sowie neuen Getränke- und Speisekreationen ist Gastronomie unter freiem Himmel fast an jedem Ort realisierbar. Auch die Rauchverbote haben definitiv zu einer Verlängerung der Open-Air-Saison beigetragen. Sobald die ersten Sonnenstrahlen da sind, füllen sich auch bei Minusgraden die Außenplätze.
Systemgastronomie
Innerhalb des Gaststättengewerbes expandiert weiterhin das mit seinen Kettenbetrieben stark filialisierte Segment der Systemgastronomie. Jedes Jahr werden neue Betriebsstätten eröffnet und der Marktanteil stetig erweitert. Die 100 größten Unternehmen erzielten nach Angabe derWirtschaftsfachzeitschrift Food Service des Deutschen Fachverlages in ihren 17.217 Betrieben 2011 ein Umsatzplus von 5,1 Prozent. Im Bereich Quick-Service konnte sogar ein Plus von 5,7 Prozent verbucht werden. Die Betriebe sind dabei überwiegend der speisengeprägten Gastronomie zuzuordnen.
Take-away und Home Delivery
Take-away ist und bleibt der stärkste Trend im Außer-Haus-Markt. Angesichts gestiegener Mobilität, zunehmender Flexibilität und wechselnder Arbeitswelten verzeichnet dieses Branchensegment weiterhin steigende Zuwachsraten. Gastro-
Quickservice-Betriebe und Bäckereien sind unbestritten diejenigen, die sich im Takeaway-
Business am stärksten profiliert haben. Neben Take-away werden dem Thema Home Delivery die größten Wachstumschancen zugerechnet. Auch hier gibt es noch viel Potenzial.
Kaffeespezialitäten und Süßes
Großstädte ohne Kaffeebars sind kaum mehr vorstellbar. Im Gegenteil: Immer mehr Konzepte bewegen sich im Markt. Kaffeebars sind öffentliche Wohnzimmer und weiterhin ein sehr trendiges Thema. Kaffeebars haben auch weiterhin große Wachstumsperspektiven, denn sie überzeugen ihre Gäste mit Kaffeespezialitäten, frisch gepressten Säften sowie süßen und herzhaften Snacks.
Hotellerie
Deutschland-Urlaub im Trend
Von Rügen bis zum Tegernsee - als ungebrochener Trend zeigt sich der Urlaub in der Heimat. So konnte die Tourismusbranche von Januar bis August 2012 erneut einen Rekord verbuchen. Die Zahl der Gästeübernachtungen stieg um 3,9 Prozent auf 278,9 Millionen. Dabei liegt Deutschlands Stärke nach wie vor im Binnentourismus. 83 Prozent der Übernachtungen gehen auf die eigene Bevölkerung zurück. Aber auch bei ausländischen Touristen wird Deutschland als Urlaubsland immer beliebter. Hier war in den ersten acht Monaten des Jahres ein überproportionaler Zuwachs von 8,4 Prozent auf 47,1 Millionen zu verzeichnen.
Gesundheit
Gesundheit ist und bleibt ein Megatrend, der bei der Gestaltung des Urlaubs eine immer größere Rolle spielt. Die Grenze zwischen Wellness bzw. Lifestyle auf der einen und Gesundheitsfürsorge auf der anderen Seite verschwimmt zusehends. Die Hotellerie greift diesen Trend auf und bietet diverse Angebote rund um Körper und Geist ? von reinen Wohlfühlanwendungen bis zu von Medizinern begleiteten Maßnahmen. Dabei spielt das Thema nicht nur in der Ferienhotellerie, sondern in verstärktem Maße auch in der Stadthotellerie eine Rolle. Nirgends kannWellness in
seinem ganzheitlichen Ansatz so ausgelebt werden wie in der Hotellerie.
Budgethotellerie
Budgethotels liegen auch weiterhin im Trend. Die erfolgreiche Entwicklung in den letzten Jahren lässt sich auch mit der Kraft der Marken erklären. Klassische Segmentgrenzen verschwimmen zusehends. Budget-Hotels mit Designcharakter und kommunikativer Atmosphäre boomen. Sie liegen am Puls der Zeit, treffen den Geschmack von Geschäftsreisenden wie auch Touristen und schonen den Geldbeutel. Die Gäste wollen Komfort, Ambiente und Kreativität an attraktiven Standorten zu bezahlbaren Preisen.
Hostels
Das Segment der Hostels entwickelte sich innerhalb weniger Jahre sehr schnell. Die Zeiten, in denen Hostels nur für Backpacker waren, sind jedoch vorbei. Die Nachfrage reicht heute von jugendtouristischen Märkten über Einzelreisende, Familien bis hin zu Geschäftsleuten. Der Hostelmarkt in Deutschland wird von einigen großen Anbietern neben einer Vielzahl kleinerer Anbieter geprägt. Insbesondere Großstädte sind die interessantesten Standorte für Hostels. Vor allem hier bewegen sich die Hostels und Budget-Hotellerie aufeinander zu und eine klare Abgrenzung ist oft gar nicht mehr möglich.
Städtereisen
Städtereisen haben weiterWachstumspotenzial. In wenigen Tagen möglichst viel erleben, das entspricht dem Trend der Zeit. Kurzreisen gewinnen an Bedeutung. Unterstützt wird der Städtetourismus durch die Angebote der Billigflieger. Die deutschen Städte überzeugen mit einem außerordentlich reichhaltigen architektonischen und kulturellen Angebot. Dazu locken zahlreiche Kunst- und Sport-Events. Insbesondere Berlin, Hamburg und München profitieren vom Städtetourismus überdurchschnittlich. So liegt Berlin mittlerweile auf Platz drei in Europa nach London und Paris, was die Anzahl der Übernachtungen betrifft.
Rankings
Über die Website www.cafe-future.net können kostenpflichtig aktuelle Rankings und Specials zum Gastgewerbemarkt in Deutschland abgerufen werden. Die Redaktionen der Fachzeitschriften "food-service", "gv-praxis" und "Der Hotelier" erstellen jährlich detaillierte Analysen der größten Unternehmen in Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsgastronomie.
(Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA Bundesverband).
- Service-Bund FOOD-SPECIAL 2013.
- Als "Messe in der Messe" bietet die achte FOOD-SPECIAL am 13. und 14. Januar 2013 in der Halle 6 in Nürnberg ? während der HOGA ? erstklassige Konzepte im Food-Bereich.
Über 110 Unternehmen präsentieren auf dieser Messe ihre neuesten Produkte, Ideen sowie Food-Konzepte und laden zu Degustationen ein. Auch diesmal wird ein attraktives Rahmen-Programm das Angebot der Aussteller abrunden. Die Schau-küche bietet interessante Konzepte von Profis für Profis. Mit dieser Veranstaltung bietet der Service-Bund den über 20.000 geladenen Fachbesuchern jede Menge kreativen Input.
Die Initiatoren der FOOD-SPECIAL 2013 sind die Service-Bund-Gebietszentralen:- Bauer GmbH & Co. KG, 96472 Rödental
- Flach GmbH, 34621 Frielendorf-Leimsfeld
- Flach Rhein-Main GmbH, 64372 Ober-Ramstadt
- Flach Wetzlar GmbH, 35583 Wetzlar
- Viktor Nußbaumer Bestes für Küche und Gastlichkeit GmbH &Co. KG, 97273 Kürnach
- Omega Sorg GmbH, 73457 Essingen
- Omega Sorg GmbH, 90471 Nürnberg
- Omega Sorg GmbH, 70327 Stuttgart
- Omega Sorg GmbH, 04736 Waldheim
- Rittner Food Service GmbH & Co. KG, 85716 Unterschleißheim
- Xaver Troiber e.K., 94544 Hofkirchen
Die Erwartungen der Gäste werden immer differenzierter, die Ansprüche immer höher. Um diesen gerecht zu werden bedarf es Ideenreichtum und Kreativität sowohl bei der Industrie, als auch bei den Köchen und Küchenleitern.
Hochwertig erzeugte Produkte haben einen immer höheren Stellenwert. Dabei sind länderspezifische Spezialitäten heute ebenso gefragt wie regionale Küche. Interessantes und Neues aus der Genusswelt sind der Schlüssel zu mehr Umsatz und neuen Gästen.
Neben zahlreichen Innovationen und Trendsortimenten erwarten die Besucher folgende Themenschwerpunkte:- Service-Bund Eigenmarken "FleischPlus, Rodeo und Fisch-Plus": FleischPlus steht für Genuss von besonderer Güte. Daher unterliegt es klaren Qualitätsanforderungen ? von der Geburt über Aufzucht,Mast, Schlachtung/ Zerlegung bis hin zum Handel.
- Produkte aus dem FischPlus-Konzept bieten kulinarische Höhepunkte. Sie stehen für höchste Qualität, Nachhaltigkeit sowie Produktsicherheit. Der Service-Bund istmit seinem FischPlus-Konzept dafür der richtige Partner.
- Rodeo ? Qualitätsfleisch aus Argentinien. Ob Roastbeef, Entrecôte, Steakhüfte oder Filet ? das Markenfleisch vom Service-Bund bietet mit optimaler Reifung und exzellentem Zuschnitt feinste Fleischqualität.
Excellence ? Feinste Esskultur in der vierten Generation
Excellente Produkte für anspruchsvolle Gäste sind für viele Köche ein "Muss" geworden. Um diesen hohen Ansprüchen gerecht zu werden, hat der Service-Bund ein excellentes Sortiment in den wichtigsten Produktkategorien zusammengestellt. Mit Produkten aus traditioneller handwerklicher Herstellungskunst, die sich gleichzeitig durch nachhaltige und umweltschonende Herstellungsverfahren auszeichnen.
Herba Cuisine ? Basic-Texturen aus der Natur.
Binden mit Mehl, Stärke oder anderen Stabilisierungssytemen muss in der heutigen Küche nicht mehr sein. Mit der Bindekraft der Zitrone bzw. deren Ballaststoffen (Citrusfasern) lässt sich überzeugende Leichtigkeit herstellen. Das außergewöhnliche Basisprodukt garantiert das besondere Mundgefühl und revolutioniert die Zubereitung und Gestaltung von Speisen. Mit einem Ergebnis, das auf der Zunge zergeht.
Trüffel ? begehrt und heißgeliebt.
Trüffel sind eine begehrte Spezialität, die hauptsächlich in Italien gefunden werden. Traditionell wird mit speziell ausgebildeten Trüffel-Hunden oder Schweinen in den Wäldern von Umbrien danach gesucht. Trüffel lassen sich universell einsetzen, ob zu Pasta, zu Fleisch oder auch als Vorspeise in der Suppe, Trüffel garantieren immer das besondere Geschmackserlebnis.
Gastrovinum
Zu jeder Gelegenheit immer den passendenWein ? hierfür bietet der Service-Bund das Gastrovinum Konzept. Ob temperamentvoll, voluminös, tiefgründig, fruchtig, leicht oder beschwingt ? Wein ist Lebensfreude pur.
Spanferkel ? Spezialitäten genussvoll aufgetischt
Spanferkel zeichnen sich durch besonders zartes Fleisch mit heller Farbe und mildem Geschmack aus. Spanferkel werden jung geschlachtet und haben dadurch weniger Fett und Bindegewebe ? ein Genuss, den viele Gäste schätzen.
Pasta-Variationen
Pasta hat immer Saison. Ob als Hauptgericht, als Beilage oder als Vorspeise, mit Pasta lässt sich kreative Küche immer und überall zelebrieren. Nudel-Kreationen bieten unendliche Vielfalt und finden immer Anklang bei großen und kleinen Gästen.
Schauküche
Die Schauküche ist bei jeder FOOD SPECIAL ein ganz besonderer Anziehungspunkt für die Fachbesucher. Jede Menge praxisnahe Beispiele präsentieren die folgenden Referenten:- Heiko Antoniewicz "Texturen für authentischen Geschmack"
Sternekoch und Kochbuchautor Herba Cuisine - Christoph Brand "FleischPlus für mehr Fleisch-Genuss"
Fliegende Köche - Lucki Maurer "FleischPlus für mehr Fleisch-Genuss"
Showkoch und Caterer - Jens Rittmeyer "Vielfalt in der regionalen Küche"
Sternekoch und Küchenchef im Hotel Budersand, Hörnum/Sylt Die FOOD SPECIAL wird auch 2013 wieder ein Magnet für interessiertes Fachpublikum sein.
(Quelle: Pressemitteilung)der HOGA Nürnberg).
- Bundesfinanzministerum plant Abschaffung des reduzierten Mehrwersteuersatzes.
- Vor der Bundestagswahl 2013 machen alle Parteien haltlose Versprechungen. Nach der Wahl kommt dann die Stunde der Wahrheit. So plant das Bundesfinanzministerium laut einer Meldung von Spiegel Online ("Schäuble plant umfangreiches Sparprogramm" vom 21. Dezember 2012, die das Bundesfinanzministerium wenig glaubwürdig dementiert, unter anderem die Abschaffung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes. Davon wäre die Gastronomie sowohl negativ als auch positiv betroffen.
Eine negative Folge wären höhere Mehrwertsteuerzahlungen für den Umsatzanteil, der heute noch mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz abgerechnet werden kann wie z.B. Speisen außer Haus.
Vorteilhaft wäre die bessere Wettbewerbssituation zu anderen Einkaufsstätten für Lebensmittel. Essen zu Hause oder Lebensmittel vom Metzger, Bäcker, Tankstellen und dem Lebensmittelhandel würden sich um über 10% verteuern, die Gastronomie hingegen könnte ihre Preise stabil halten oder die verbesserte Wettbewerbssituation nutzen, ihre Marge zu erhöhen.
- Gastgewerbeumsatz im Oktober 2012 real um 1,5 % gesunken.
- WIESBADEN - Die Unternehmen des Gastgewerbes in Deutschland setzten im Oktober 2012 nominal 0,1 % mehr und real 1,5 % weniger um als im Oktober 2011. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war im Vergleich zum Vormonat der Umsatz im Gastgewerbe im Oktober kalender- und saisonbereinigt nominal und real 1,5 % niedriger.
Der Umsatz im Beherbergungsgewerbe war im Oktober 2012 nominal 0,2 % höher und real 0,9 % niedriger als im Vorjahresmonat. Die Gastronomie setzte nominal 0,1 % mehr und real 1,9 % weniger um als im Oktober des Vorjahres. Innerhalb der Gastronomie stieg der Umsatz der Caterer nominal um 4,4 % und real um 3,1 %.
Von Januar bis Oktober 2012 setzten die Gastgewerbeunternehmen in Deutschland nominal 2,3 % und real 0,3 % mehr um als in den ersten zehn Monaten des Vorjahres.
- Tarifvertrag 2008 im Hotel- und Gaststättengewerbe war allgemeinverbindlich.
- 20. November 2012. Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 16. November 2012 die Klage eines Pizza-Lieferdienstes gegen die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe abgewiesen.
Im September 2008 hatte der damalige Arbeitsminister des Landes NRW einen im Februar 2008 zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband NRW (DEHOGA NRW) geschlossenen Entgelttarifvertrag für die unteren Lohngruppen für allgemeinverbindlich erklärt. Infolgedessen mussten auch Arbeitgeber der Hotel- und Gaststättenbranche, die nicht im DEHOGA NRW organisiert sind, ihren Beschäftigten mindestens den Tariflohn zahlen.
Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlicherklärung ist, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber (d.h. hier die Mitgliedsbetriebe des DEHOGA NRW) mindestens 50% der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen und die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse liegt. Der Kläger, der nicht Mitglied des DEHOGA NRW ist, hielt diese Voraussetzungen für nicht gegeben und die Verpflichtung, nach Tarif zu entlohnen, für unzulässig. Tatsächlich zahlte er seinen Beschäftigten den tariflichen Stundenlohn von 6,30 Euro bzw. 7,22 Euro nicht. Vielmehr klagte er gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf die gerichtliche Feststellung, dass die Allgemeinverbindlicherklärung unwirksam sei.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte der Klage entsprochen. Auf die Berufung des beklagten Landes wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Klage jetzt ab. Der 4. Senat hielt die Klage nach den konkreten Umständen bereits für unzulässig. Der Kläger habe nicht deutlich machen können, dass von der ausgelaufenen Allgemeinverbindlicherklärung für ihn noch nachteilige Wirkungen ausgehen könnten. Im Hinblick auf konkret nicht absehbare Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern über die Höhe der Entlohnung sei Rechtsschutz durch die Arbeitsgerichte gewährleistet. Falls er noch Sozialversicherungsbeiträge auf der Grundlage des Tariflohns nachentrichten müsse, könne er dagegen vor den Sozialgerichten klagen. Unabhängig davon sei die Klage unbegründet. Nach allen vorliegenden Daten, insbesondere aus den statistischen Jahrbüchern und den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit hätten die damals etwa 18.500 Mitgliedsunternehmen des DEHOGA NRW im September 2008 mindestens 50 % der Arbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe in Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Zudem habe der Arbeitsminister zu Recht annehmen dürfen, für die Allgemeinverbindlicherklärung bestehe ein öffentliches Bedürfnis.
Das Verfahren betraf die Allgemeinverbindlicherklärung eines zwischen März 2008 und Juni 2010 geltenden Tarifvertrages. Gegenwärtig ist beim Arbeitsministerium NRW ein entsprechendes Verfahren für den im Mai 2012 geschlossenen aktuellen Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe anhängig.
Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Aktenzeichen: 4 A 46/11
(Quelle: Pressemitteilung des OVG Münster).
- Brau Beviale 2012: Europäische Getränke-Fachwelt in Nürnberg zu Gast.
- Die prickelnde Mixtur verführt, wenn die Brau Beviale 2012 vom 13.-15. November ins Messezentrum Nürnberg einlädt. 1.290 Aussteller (2011: 1.384), darunter weltbekannte Stammgäste ebenso wie Start-ups, servieren ihren gut 31.500 investitionsfreudigen Gästen (2011:31.693) den beliebten Cocktail aus hochwertigen Getränke-Rohstoffen, innovativen Technologien, effizienter Logistik und spritzigen Marketing-Ideen. Und entspannt bleibt die in diesem Jahr weltweit wichtigste Investitionsgütermesse für die Getränkewirtschaft bis Messeschluss: Mit der um einen Wochentag vorgezogenen Laufzeit von jetzt Dienstag bis Donnerstag erspart sie ihren Messegästen weitgehend den Wochenendverkehr ? egal ob diese mit Flugzeug, Bahn oder Auto reisen.
Auf Ausstellerseite sind 50 Nationen vertreten, allen voran Firmen aus Deutschland (gut 700), Italien, Großbritannien, der Tschechischen Republik, Österreich, den Niederlanden, der Schweiz und Belgien. Angebotsschwerpunkt ist die gesamte Technologie mit Maschinen und Anlagen für die Herstellung, Abfüllung und Verpackung von Getränken, die technische Ausstattung für Betrieb und Labor sowie energietechnische Anlagen. Etwa die Hälfte der Aussteller lässt sich hier zuordnen. Daneben stellen die Rohstoffe für die Getränkeproduktion ein wichtiges Segment der Brau Beviale dar. Aussteller sind die international agierenden Hopfenhandelshäuser sowie die Hersteller von Rohstoffen und Essenzen für alkoholfreie Getränke. Der Angebotsbereich Marketing bietet neue Konzepte und Vermarktungsideen für Werbung und Absatzförderung. Im Segment Logistik präsentieren führende europäische Hersteller von Nutzfahrzeugen bedarfsgerechte Lösungen für Getränketransport und -vertrieb. Die gut 31.500 Fachbesucher der Brau Beviale kommen aus dem technischen und kaufmännischen Management der europäischen Getränkewirtschaft. Zuletzt reisten rund 36 % aus dem Ausland an, vor allem aus den Niederlanden, der Schweiz, Belgien, Italien, der Tschechischen Republik, Österreich, Frankreich, Russland, Spanien, Großbritannien sowie aus weiteren Ländern Mittelost- und Osteuropas.
Neu 2012: European MicroBrew Symposium
Gut 60 Geschäftsführer, technische Leiter, Braumeister europäischer Mikro- und Gasthausbrauereien sowie Repräsentanten der Zulieferindustrie u.a. aus Belgien, Kanada, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, den Niederlanden, Russland, der Schweiz, Spanien, Südafrika, der Türkei und den USA treffen sich bereits am Vortag der Brau Beviale im Messezentrum. Am 12./13. November veranstalten NürnbergMesse und Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei (VLB), Berlin, erstmals das "European MicroBrew Symposium ? Market, Trends and Technology". Ausgehend von den USA ist auch in vielen europäischen Ländern eine Entwicklung hin zu individuellen, handwerklich hergestellten Bieren zu beobachten. Diesen Trend greift das anderthalbtägige Symposium, das künftig jährlich in Nürnberg stattfindet, mit Vorträgen über den internationalen Markt, spezielle Rohstoffe für handwerkliche Brauereien, Geschmack, Nachhaltigkeit, den Brauprozess und einer Exkursion auf.
Sonderschauen mit fachlichem Mehrwert
Im Mittelpunkt des Themenpavillons "Energie & Wasser", der gemeinsam mit dem Competence Pool Weihenstephan der Technischen Universität München gestaltet wird, stehen regenerative Energien, rationelle Energieumwandlung, Blockheizkraftwerke, Contracting, Desinfektion, Wassergewinnung, -analyse und -aufbereitung. Einen Blick in die Zukunft der Getränkewirtschaft wagt der Themenpavillon "Future Beverage Industry 20XX". Wie lassen sich Kosten senken? Welche Technologien steigern die Produktion? Wie wird das Qualitätsmanagement besser? Zusammen mit der VLB, Berlin, präsentieren Unternehmen ihre Visionen und kreativen Ideen. Die erfolgreiche Zusammenarbeit der beiden führenden Messen für die Getränkewirtschaft, die Münchner drinktec und die Brau Beviale, im Bereich PET geht 2012 in die zweite Runde. Fachlicher Hintergrund ist der außergewöhnlich rasche Innovationszyklus auf diesem Gebiet. Die PETpoint, das PET-Segment der drinktec, ist deshalb auf der Brau Beviale in Nürnberg vertreten ? mit Rohstoffen, Preform-Herstellung, Streckblas- und Blasformanlagen, Abfüllanlagen, Verschlussproduktion, Etikettierung, Recycling und Zubehör.
Auch der 9. European Beer Star Award übertrifft alle Erwartungen: 1.366 Biere europäischer Brauart aus 45 Ländern aller Kontinente wurden im Oktober von 102 Bier-Experten verkostet. Sie urteilen ? wie der Verbraucher ? nach rein sensorischen Kriterien: Optik, Geruch, Geschmack. Wie sehen Farbe und Schaum aus? Wie fühlt sich das Bier im Mund an? Wie schmeckt es? Sind die typischen Sortenkriterien erfüllt? Europas größter Bier-Wettbewerb wurde 2004 gemeinsam von den Privaten Brauereien Bayern, ideeller Träger der Messe, dem deutschen und dem europäischen Dachverband ins Leben gerufen. Besucher können am ersten Messetag die Gold-Biere probieren und ihr Lieblingsbier küren: den Consumers? Favourite in Gold, Silber und Bronze.
Deutsche Getränkemaschinen international heiß begehrt
Der deutsche Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinenbau ? inklusive Getränkemaschinenbau ? ist international führend. Etwa ein Viertel der weltweit gehandelten Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen stammt aus deutscher Produktion. Diese Vorrangstellung beschert den Herstellern im Schnitt 85 % Exportquote. Nach Europa ist Asien inzwischen die zweitwichtigste Absatzregion. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau rechnet 2012 mit einem weiteren Wachstumsjahr, in dem zumindest die Zuwachsraten des Vorjahres wieder erreicht werden. Im Teilbereich Getränkemaschinen, der Getränkeherstellungs- und Getränke-Verpackungsmaschinen umfasst, steigerten die im Kernbereich rund 100 Firmen mit 14.000 Beschäftigten den Produktionswert im Vorjahr um 8,2 % auf 2,04 Mrd. Euro. Im ersten Halbjahr 2012 erhöhte sich der Produktionswert gegenüber dem Vergleichswert des Vorjahres um 11,7 % auf 1,14 Mrd. Euro. Da sich beispielsweise Komponenten oder Maschinen für PET-Flaschen an anderer Stelle statistisch niederschlagen, wird der Branchenumsatz insgesamt auf etwa das Doppelte geschätzt. Der gesamte Bereich Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen mit rund 600 Herstellern erzielte 2011 ein Plus von 7,3 % auf 10,55 Mrd. Euro. Im ersten Halbjahr 2012 verstärkte sich der positive Trend auf 11,2 % Plus und 5,25 Mrd. Euro Produktionsvolumen.
Der weltweite Durst wird immer größer
Rund 812 Mrd. l verpackter Getränke wurden 2011 weltweit konsumiert, mehr als ein Drittel davon in Nord-, Mittel- und Südamerika und gut ein Viertel in Europa. Den globalen Markt teilen sich alkoholfreie und alkoholische Getränke etwa im Verhältnis 70 zu 30 %. Nach Expertenschätzungen steigt der weltweite Durst bis 2016 jährlich um 3,8 % auf dann über 976 Mrd. l. Wachstumstreiber sind die Regionen Asien/Pazifik inkl. China und Japan sowie NaherOsten/Afrika mit prognostizierten jährlichen Wachstumsraten von gut 7 bzw. fast 6 %. Lediglich um 0,7 % steigt der Verbrauch in den bestens versorgten Industrienationen Westeuropas, während Osteuropa jährlich 2,3 % zulegen wird (Euromonitor Oktober 2012).
Um moderate 1,5 auf 741 l pro Kopf stieg 2011 der deutsche Getränkeverbrauch (inklusive Kaffee, Tee und Milch). Jeder ließ sich fast 296 l Alkoholfreies schmecken, ca. 5 l mehr als 2010. Eindeutige Gewinner waren hier die Wässer vor den Erfrischungsgetränken. Mit insgesamt fast 137 l floss gerade mal ein Glas (0,3 l) weniger Alkoholisches durch deutsche Kehlen. Gut 107 Maß Bier trank jeder Deutsche, da fehlt nur ein Schluck (0,2 l) am Vorjahreswert (Verbände der Getränkeherstellung).
Über die NürnbergMesse Group
Die NürnbergMesse ist eine der 20 größten Messegesellschaften der Welt und zählt in Europa zu den Top Ten. Das Portfolio umfasst rund 120 nationale und internationale Fachmessen und Kongresse sowie circa 40 geförderte Firmengemeinschaftsstände am Standort Nürnberg und weltweit. Jährlich beteiligen sich rund 30.000 Aussteller (Internationalität 37 %) und bis zu 1,4 Millionen Besucher (Internationalität der Fachbesucher bei 21 %) an den Eigen-, Partner- und Gastveranstaltungen der NürnbergMesse Group, die mit Tochtergesellschaften in China, Nordamerika, Brasilien und Italien präsent ist. Darüber hinaus verfügt die NürnbergMesse Group über ein Netzwerk von 46 Vertretungen, die in 97 Ländern aktiv sind.
Alle Aussteller und ihre aktuellen Produktinformation finden Sie unter: www.ask-Brau-Beviale.de
- 1. BIERsymposium für Biergenuss und Braukultur.
Vom 12. bis 14. Oktober 2012 veranstalten die Fränkische Bierakademie und Markus Harms (Bieratelier) in der Bierkulturstadt Bamberg im Bierland Oberfranken ihr "1. BIERsymposium für Biergenuss und Braukultur".
Themen- und Referentenplan (Stand März 2012 / Änderungen vorbehalten):- Die Macher vom Bamberger Bierfilm, Unfinden, "Ein Bekenntnis zum Bier". Bierkultur bestens in Szene gesetzt, neue filmische Aufarbeitung von Kommunbrauhäuser und Hausbrauereien.
- CrewAle Werkstatt, München, Deutschlands Craft Brew. Geschmacklich außergewöhnliche Biere für alle, die nicht mit dem Strom schwimmen. Das Ergebnis ist State of the Art und ein neuer State of Mind!
- Fa. Gourmet Connection, Frankfurt. Gourmet Connection ist eine international tätige Marketing- und Kommunikations-Agentur, für die Bereiche Essen & Trinken, Genuss, Hotellerie & Tourismus und Lebensart.
- Propeller-Bier-Konzept, Bad Laasphe. Bierjournalist & Bräu stellen vor: Aufwind (IPA) und Nachtflug (Imperial Stout).
- Fa. Wilhelm Eder, Bad Dürkheim. Holzfässer und Holzersatzprodukte zur Differenzierung des Biergeschmacks (barrel aging).
- Reisen zum Bier: Biertourismus und Vermarktung. Bierland Oberfranken. Bierkulturstadt Bamberg.
- Fa. Weyermann, Bamberg. Der Einsatz von Spezialmalzen für Fülle, Farbe und Aroma. Praxisbeispiele und Vorstellung einiger Spezialitäten.
- Fa. Kaspar Schulz, Bamberg. Gasthausbrauereien: Konzepte, Planung und Realisierung. Chancen und Risiken.
- Gosenbrauerei Bayerischer Bahnhof, Leipzig. USP ? Gose. Wiederbelebung und Performance einer historischen Bierspezialität.
- Fa. Barth-Haas Group, Nürnberg. Hopfen ? mehr als nur ein Bittermacher. Das Gewürz des Bieres, Möglichkeiten und Anwendungsbeispiele zur Geschmacksdifferenzierung.
Mit freundlicher Unterstützung (Besichtigungen): Vorstellung Internationaler Bierspezialitäten, Bier- & Brauereimarketing und mehr "Trinken ist ein Bedürfnis, Genießen ist eine Kunst." Im Symposiumspreis sind inkludiert: komplettes Referentenprogramm, Eintritt ins Brauereimuseum mit Führung, Brotzeit mit diversen Bierspezialitäten, Pausengetränke, Brauereibesichtigungen, Bamberger "Rauch-Bier-Zwiebel" und a Seidla Schlenkerla Märzen, "Blaue Zipfel Essen" und weitere Bierspezialitäten. Anreise/Übernachtung: Selbstanreise, bei der Zimmerbuchung (auf eigene Rechnung) ist Ihnen der TKS (0951-2976-200 / www.bamberg.info gerne behilflich. Folgende Bamberger Brauereien bieten Übernachtungsmöglichkeiten an: Brauerei Fässla, Brauerei Spezial, Hotel Altenburgblick. Oder schauen sie ruhig mal unter www.braugasthoefe.de. Es empfiehlt sich rechtzeitige Anmeldung. Direkt bei den Veranstaltern: BierAtelier Markus Harms, Fon: 0 52 04 / 92 41 92 - Fax: 0 52 04 / 99 42 40 0 Email: markus.harms@bieratelier.de - www.bieratelier.de, Fränkische BierAkademie (FBA), Genussbotschaft ? Bierkulturstadt Bamberg joHannes Schulters, Fon: 0951-9370349 Email: info@fraenkische-bierakademie.de www.fraenkische-bierakademie.de
Bierconnaisseurpreis: 249,- ?, inkl. MwSt. Mindestteilnehmerzahl: 15 (Achtung: begrenzte Teilnehmerzahl). Verbindliche Anmeldung nach Zahlungseingang Rückerstattung nur bei Veranstaltungsausfall
Zielgruppe: Biergenussaffine, Braukulturinteressierte, Profis und Hobbyisten die sich mit Spaß und Leidenschaft dem Thema Bier, dessen Entstehungs- und Vermarktungskultur interessieren, Hintergründe erfahren und sich austauschen möchten.
- Gastgewerbeumsatz im Juli 2012 real um 2,4 % gesunken.
- WIESBADEN - Die Unternehmen des Gastgewerbes in Deutschland setzten im Juli 2012 nominal 0,7 % und real 2,4 % weniger um als im Juli 2011. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war im Vergleich zum Vormonat Juni 2012 der Umsatz im Gastgewerbe im Juli kalender- und saisonbereinigt nominal 0,1 % niedriger und real 0,2 % höher.
Der Umsatz im Beherbergungsgewerbe war im Juli 2012 nominal 0,1 % und real 1,1 % niedriger als im Vorjahresmonat. Die Gastronomie setzte nominal 1,1 % und real 3,3 % weniger um als im Juli des Vorjahres. Innerhalb der Gastronomie blieb der Umsatz der Caterer unverändert, real sank er um 2,1 %.
Von Januar bis Juli 2012 setzten die Gastgewerbeunternehmen in Deutschland nominal 2,1 % mehr und real genauso viel um wie in den ersten sieben Monaten des Vorjahres.
- NRW-Gastgewerbe: Niedrigere Umsätze im Juli 2012.
- Düsseldorf (IT.NRW). Im Juli 2012 lagen die Umsätze im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe real - also unter Berücksichtigung der Preisentwicklung - um 7,4 Prozent unter dem Ergebnis von Juli 2011. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sanken die Umsätze nominal um 5,5 Prozent. Die Beschäftigtenzahl im Gastgewerbe lag im Juli um 0,9 Prozent unter dem Vorjahresniveau.
Für den Zeitraum Januar bis Juli 2012 ermittelten die Statistiker für das Gastgewerbe gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum reale Umsatzrückgänge von 1,3 Prozent. Nominal ergab sich dagegen ein Zuwachs von 0,7 Prozent. (IT.NRW)
- Gastgewerbeumsatz im Mai 2012 gegenüber Mai 2011 real um 0,7 % gesunken.
- WIESBADEN ? Die Unternehmen des Gastgewerbes in Deutschland setzten im Mai 2012 nominal 1,3 % mehr und real 0,7 % weniger um als im Mai 2011. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war im Vergleich zum Vormonat April 2012 der Umsatz im Gastgewerbe im Mai kalender- und saisonbereinigt nominal 0,5 % und real 0,3 % höher.
Der Umsatz im Beherbergungsgewerbe war im Mai 2012 nominal 0,9 % höher, aber real 1,0 % niedriger als im Mai 2011. Die Gastronomie setzte nominal 1,5 % mehr und real 0,6 % weniger um als im Vorjahresmonat. Innerhalb der Gastronomie sank der Umsatz der Caterer nominal um 1,5 % und real um 3,7 %.
Von Januar bis Mai 2012 setzten die Gastgewerbeunternehmen in Deutschland nominal 2,6 % und real 0,5 % mehr um als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.
- Bundesverwaltungsgericht gibt Hoteliers Recht.
- (Berlin,11. Juli 2012) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Satzungen der Städte Trier und Bingen am Rhein für die Erhebung so genannter Bettensteuern im vollen Umfang unwirksam seien.
"Wir begrüßen diese richtungsweisende Entscheidung des Gerichts" sagte DEHOGA-Präsident Ernst Fischer nach der Urteilsverkündung.
Das Gericht kritisierte insbesondere, dass in den Satzungen nicht zwischen privaten und beruflich bedingten Hotelübernachtungen unterschieden werde. Das Gericht entschied, dass die Gemeinden nur auf privat veranlasste Übernachtungen Steuern erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sein. Gleichwohl seien die Satzungen in vollem Umfang unwirksam, da sie nicht teilbar seien. "Die Richter sind somit unserer Argumentation gefolgt. Der DEHOGA hat immer betont, dass die Bettensteuer eindeutig verfassungswidrig ist" erklärte Ernst Fischer. "Die Steuer hat in der Branche und bei den Gästen für große Verärgerung und Verunsicherung gesorgt. Denn die Städte haben mit dieser Steuer die sinnvolle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes konterkariert." (Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes).
- Übernachtungssteuer teilweise verfassungswidrig.
- Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind.
Die Revisionsklägerinnen betreiben Hotels in Trier und Bingen am Rhein. Beide Städte erheben nach ihren Satzungen eine sog. Kulturförderabgabe für entgeltliche Übernachtungen in ihrem Stadtgebiet. Die Normenkontrollanträge gegen die Satzungen sind bei dem Oberverwaltungsgericht erfolglos geblieben. Auf die Revisionen hat das Bundesverwaltungsgericht die Urteile des Oberverwaltungsgerichts geändert und die Satzungen für unwirksam erklärt.
Die Kulturförderabgabe auf Übernachtungen ist eine örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a GG. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts erfassen Aufwandsteuern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die darin zum Ausdruck kommt, dass die Verwendung von Einkommen für den persönlichen Lebensbedarf (Konsum) über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht. Diese Voraussetzung liegt zwar vor bei entgeltlichen Übernachtungen aus privaten, insbesondere touristischen Gründen. Sie fehlt aber bei entgeltlichen Übernachtungen, die beruflich zwingend erforderlich sind. Solche Übernachtungen dienen bei einer wertenden Betrachtung nicht der Verwendung, sondern der Erzielung von Einkommen und unterliegen daher nicht der Aufwandbesteuerung.
Eine Aufwandsteuer darf darüber hinaus einer bundesgesetzlich geregelten Steuer nicht gleichartig sein. Die Aufwandsteuern für privat veranlasste Übernachtungen sind nach einer Gesamtbewertung nicht als gleichartig mit der Umsatzsteuer anzusehen. Zwar weisen sie Ähnlichkeiten mit der Umsatzsteuer auf, unterscheiden sich jedoch von ihr erheblich: Sie erfassen den Steuergegenstand "Entgelt für Übernachtung" nur in einem Teilbereich (private Übernachtung) und werden nach den hier angegriffenen Satzungen nur zeitlich begrenzt für vier bzw. sieben zusammenhängende Übernachtungstage erhoben, während die Umsatzsteuer alle Lieferungen und sonstigen Leistungen des Unternehmers betrifft und ohne eine derartige zeitliche Grenze anfällt. Die Satzungen sehen einen Steuerpauschalbetrag vor, während die Umsatzsteuer sich nach einem Hundertsatz vom Übernachtungsentgelt berechnet; zudem wird die Übernachtungssteuer anders als die Umsatzsteuer nur von Erwachsenen erhoben.
Die Satzungen sind gleichwohl nicht nur teilweise, sondern in vollem Umfang unwirksam, weil sie nicht teilbar sind. Es fehlt jegliche Regelung, wie berufsbedingte Übernachtungen von privaten zu unterscheiden sind und wie entsprechende Angaben kontrolliert werden sollen. Das führt zur Ungewissheit über die Besteuerungsvoraussetzungen, die auch nicht für eine Übergangszeit hingenommen werden kann.
BVerwG 9 CN 1.11 und 2.11 - Urteile vom 11. Juli 2012
Vorinstanz:
BVerwG 9 CN 1.11:
OVG Koblenz, 6 C 11408/10.OVG - Urteil vom 17. Mai 2011 -
BVerwG 9 CN 2.11:
OVG Koblenz, 6 C 11337/10.OVG - Urteil vom 17. Mai 2011 -
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts)
- Positive Signale im Vorfeld der HOGA Nürnberg 2013 .
- Nürnberg - Noch sind es etwas mehr als sechs Monate, bis die HOGA, Fachmesse für Hotellerie, Gastronomie und GV, vom 13. bis 16. Januar zu Süddeutschlands wichtigster Branchenmesse des Jahres 2013 ins Nürnberger Messezentrum einlädt. Viele positive Signale deuten schon jetzt auf eine starke HOGA hin, die Mitte Ja-nuar zum idealen Termin für Investitionsentscheidungen an den Start geht.
Die erfolgreiche Tourismusbilanz Bayerns im Jahr 2011 mit neuen Rekordzahlen bei den Übernachtungen und beim Städtetourismus lässt auch für 2012 ein gutes Jahr für Bayerns Gastgeber erwarten. Wie der deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) in seiner neuesten Umfrage in den Betrieben feststellen konnte, hat sich bundesweit die Stimmung im Gastgewerbe weiter verbessert und der Verband prognostiziert für das laufende Jahr ein kräftiges Wachstum.
Die guten Rahmenbedingungen, zu denen auch die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf 7% für die heimische Hotellerie beigetragen hat, führen zu einer verstärkten Investitionsbereitschaft. Von diesen positiven Signalen profitiert auch die HOGA Nürnberg und dies zeichnet sich bereits im Vorfeld der Messe ab, wie Projektleiter Stephan Dovern von den veranstaltenden AFAG Messen und Ausstellungen feststellt: "Zur Zeit registrieren wir eine große Nachfrage der Aussteller und wir haben viele Anfragen von Unternehmen, die noch nicht auf der HOGA vertreten waren. Einige namhafte Aussteller haben für 2013 bereits größere Messestände gebucht und Anfang Juni liegen wir bei der Vermietung bereits um 10 Prozent über den vergleichbaren Zahlen der letzten Messe. Sollte sich dieser positive Trend in den kommenden Monaten fortsetzen - wovon wir ausgehen - wird die HOGA 2013 bei der Ausstellerzahl und der Ausstellungsfläche deutlich zulegen und ihre Bedeutung als drittgrößte deutsche Gastromesse eindrucksvoll unterstreichen" so der Projektleiter.
Für Heiko Könicke, Geschäftsführer der veranstaltenden AFAG Messen und Ausstellungen, ist der frühe Termin der HOGA Mitte Januar ein großer Vorteil: "Die Messe kommt zum idealen Zeitpunkt, um für das neue Jahr zu planen und Investitionen zu realisieren. Sie wird den Fachleuten des Gastgewerbes Inspiration und neue Ideen liefern, umfassend über neue Produkte informieren, die neuesten Trends in Hotellerie und Gastronomie aufzeigen und erfolgverspre-chende Gastrokonzepte vorstellen. Beteiligungen der Berufsverbände und die Kombination mit attraktiven Events und spannenden Wettbewerben für Profis und den Berufsnachwuchs machen die HOGA Nürnberg zum Pflichttermin für alle, die auf dem Laufenden sein wollen." Für den Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V., dem fachlichen Träger der HOGA, spiegelt das starke Ausstellerinteresse den Stellenwert der Nürnberger Veranstaltung im Reigen der großen deutschen Gastromessen wider. Für die ausstellenden Unternehmen sind die Besucher der HOGA Nürnberg eine wichtige Zielgruppe, denn 52% der Fachbesucher informieren sich ausschließlich bei der HOGA und besuchen keine andere Gastromesse, wie die letzte Besucherbefragung ergeben hat!
Starkes Engagement der BÄKO
Nach den positiven Erfahrungen bei der letzten HOGA wird sich die BÄKO Franken Oberbayern-Nord eG erstmals auf einem 1700 qm großen Messestand gemeinsam mit über 70 Partnern präsentieren. Geschäftsführer Thomas Kuhlmann: "Wir werden 2013 unseren BÄKO Frühjahrstreff auf die HOGA verlagern. Mit unserer Beteiligung an der wichtigen Gastromesse in Süddeutschland möchten wir un-seren Kunden in dem sich wandelnten Markt begleiten. Es ist unser Bestreben, unsere Kunden mit neuen Konzepten in die Lage zu ver-setzen, die Potentiale des Außer-Haus-Marktes zu erschließen. Mit unseren breiten Sortiment an Waren und Dienstleistungen werden wir uns bei der HOGA als leistungsstarker Partner für unsere Betriebe sowie neue Interessenten vorstellen." FOOD SPECIAL ? Zwei Tage geballte Food-Kompetenz
Im Rahmen der HOGA Nürnberg lädt der Servicebund am 13. und 14. Januar zum 8. Mal zur FOOD SPECIAL ein, bei der rund 100 namhafte Hersteller ihre neuesten Produkte präsentieren und die Möglichkeit zur Verkostung bieten. Bei der letzten HOGA konnte der Servicebund für die FOOD SPECIAL das bislang beste Ergebnis Erfolg verbuchen und rund 1000 Neukunden gewinnen.
Neuer Gemeinschaftsstand "Bayerische Spezialitäten"
Ein neues Projekt der HOGA ist der Gemeinschaftsstand ?Bayerische Spezialitäten?. Für interessierte bayerische Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft bieten das Bayerische Staats-ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und die Lan-desvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft zur HOGA eine Förderung für Messestände mit einer Größe von 12 qm an.
HOGA kooperiert mit dem Bund Deutscher Innenarchitekten
Mit dem "Hotelzimmer der Zukunft" greift die HOGA ein hochaktuelles Thema auf und wird als erste Gastromesse mit dem Bund Deutscher Innenarchitekten (BDIA) kooperieren. Inhaltlicher Schwerpunkt des BDIA-Auftritts im Rahmen der HOGA sind Hotel und Gastronomie aus Sicht der Innenarchitektur. Der Messestand wird als "Hotelzimmer der Zukunft" gestaltet und mit aktuellen Materialien, innova-tiven Beleuchtungssystemen und modernen Einrichtungsideen gestaltet. Weiterer Bestandteil der Präsentation ist ein Forum, in dem Impulsvorträge so aktuelle Themen wie Licht, Form und Farbe in der Gastronomie, Tendenzen im gastronomischen Außenbereich oder zukunftsweisende Ideen für Fitness- und Wellnessangebote beleuchten.
Angebot der Cocktail-Arena wird erweitert
Ein beliebter Treffpunkt der HOGA ist die Cocktail-Arena der Deutschen Barkeeper Union, die ebenfalls ihr Angebot erweitern wird. So finden bei der HOGA 2013 neben den Bayerischen Cocktail-Meisterschaften auch die Baden-Württembergischen Meisterschaf-ten statt. Darüber hinaus wird das fachliche Angebot der Cocktail-Arena um korrespondierende Angebote zum Thema Nightlife ausgebaut.
Premiere für den "Cup der Originale"
Gleich neben der Showbühne gibt es eine weitere HOGA-Premiere: Beim "Cup der Originale" werden in einer Showküche Köche aus der Region ihre Kreativität und Kochkunst unter Beweis stellen und Menüs unter ausschließlicher Verwendung regionaler Produkte zubereiten.
Das Infozentrum des BHG DEHOGA Bayern ist zentrale Anlaufstelle für die Mitarbeiter des Gastgewerbes
Das Herzstück und Kommunikationszentrum der HOGA ist der modern gestaltete Stand des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern in Halle 8. Verbandsmitglieder und interessierte Besucher erhalten an diesem Branchentreffpunkt vielfältige Informationen und fachliche Beratung. Für Abwechslung sorgt das Programm auf der benachbarten Showbühne ? von Berufsmoden-schauen bis hin zu Ehrungen und Preisverleihungen. Erstmals wird im Rahmen der HOGA der Gastro Management Pass an qualifizierte Betriebe vergeben.
HOGA-Eintrittskarten können ab Herbst Online bestellt werden
Wer sich seine HOGA-Eintrittskarten rechtzeitig sichern möchte, kann seine Tickets ab Herbst 2012 erstmals über das neu eingeführte Online-Ticketing per Internet ordern. So erspart man sich Wartezeiten an den Kassen und gewinnt Zeit für den Messebesuch.
(Quelle: Pressemitteilung der AFAG Messen und Ausstellungen GmbH).
- Gastgewerbeumsatz im März 2012 real um 2,2 % gestiegen.
- WIESBADEN ? Die Unternehmen des Gastgewerbes in Deutschland setzten im März 2012 nominal 4,5 % und real 2,2 % mehr um als im März 2011. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war im Vergleich zum Vormonat Februar 2012 der Umsatz im Gastgewerbe im März 2012 kalender- und saisonbereinigt nominal um 1,3 % und real um 0,9 % höher.
Das Beherbergungsgewerbe erzielte im März 2012 einen Umsatzzuwachs von nominal 5,5 % und real 2,4 % gegenüber März 2011. Die Gastronomie setzte nominal 4,1 % und real 2,0 % mehr um als im Vorjahresmonat. Innerhalb der Gastronomie stieg der Umsatz der Caterer nominal um 3,9 % und real um 1,6 %.
Im ersten Quartal 2012 setzten die Gastgewerbeunternehmen in Deutschland nominal 3,7 % und real 1,6 % mehr um als von Januar bis März 2011.
- Gastgewerbeumsatz im Februar 2012 real um 2,0 % gestiegen.
- WIESBADEN - Die Unternehmen des Gastgewerbes in Deutschland setzten im Februar 2012 nominal 4,1 % und real 2,0 % mehr um als im Februar 2011. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war im Vergleich zum Vormonat Januar 2012 der Umsatz im Gastgewerbe im Februar 2012 kalender- und saisonbereinigt nominal um 0,7 % und real um 1,0 % niedriger.
Das Beherbergungsgewerbe erzielte im Februar 2012 einen Umsatzzuwachs von nominal 4,2 % und real 3,0 % gegenüber Februar 2011. Die Gastronomie setzte nominal 3,9 % und real 1,7 % mehr um als im Vorjahresmonat. Innerhalb der Gastronomie stieg der Umsatz der Caterer nominal um 4,2 % und real um 1,9 %.
In den ersten beiden Monaten des Jahres 2012 setzten die Gastgewerbeunternehmen in Deutschland nominal 3,2 % und real 1,3 % mehr um als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.
- Gastgewerbeumsatz im Januar 2012 real um 0,8 % gestiegen.
- WIESBADEN - Die Unternehmen des Gastgewerbes in Deutschland setzten im Januar 2012 nominal 2,7 % und real 0,8 % mehr um als im Januar 2011. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war im Vergleich zum Vormonat Dezember 2011 der Umsatz im Gastgewerbe im Januar 2012 kalender- und saisonbereinigt nominal um 0,2 % und real um 0,1 % niedriger.
Das Beherbergungsgewerbe erzielte im Januar 2012 einen Umsatzzuwachs von nominal 2,2 % und real 0,3 % gegenüber Januar 2011. Die Gastronomie setzte nominal 2,9 % und real 0,9 % mehr um als im Vorjahresmonat. Innerhalb der Gastronomie stieg der Umsatz der Caterer nominal um 3,6 % und real um 1,3 %.
- Was ist drin im Puten - Cordon Bleu?
- Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 09.02.2012 die Klage einer Herstellerin von Geflügelfleischerzeugnissen (Klägerin) auf Feststellung, dass sie ihr Produkt "Puten-Formschnitte Cordon Bleu;... mit Schinken und Käse gefüllt" nicht unter irreführender Bezeichnung in den Verkehr bringt, abgewiesen (Az.: 4 K 2394/11). Damit ist festgestellt, dass die Klägerin ihr Produkt mit dieser Bezeichnung nicht mehr in den Verkehr bringen darf, weil das Cordon Bleu entgegen der Erwartung des Verbrauchers statt Käse und Schweineschinken eine Schmelzkäsezubereitung und Putenschinken enthält.
Nach Auffassung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts verstößt die von der Klägerin gewählte Verkehrsbezeichnung "Puten-Formschnitte Cordon Bleu; Schnitte aus zum Teil fein zerkleinertem Putenfleisch zusammengefügt, mit Schinken und Käse gefüllt, paniert und gegart" gegen das Irreführungsverbot des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Denn nach allgemeiner Verkehrsauffassung weise die Angabe "Schinken" auf Schweineschinken hin. Da das Produkt der Klägerin aber keinen Schweineschinken sondern Putenschinken enthalte, sei diese Angabe geeignet, den Verbraucher über die Art und Herkunft des Schinkens zu täuschen. Der Verbraucher erwarte bei "Cordon Bleu" auch eine Füllung mit Schweineschinken. Auch die Verwendung des Begriffs "Käse" für die Füllung der Putenschnitte sei irreführend, denn es werde (nur) eine Schmelzkäsezubereitung verwendet und damit bewusst eine höherwertige Beschaffenheit der Füllung vorgespiegelt.
Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen wird. Die Zulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils beantragt werden.
(Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart).
- Gastgewerbeumsatz im Dezember 2011 real um 2,6 % gestiegen.
- WIESBADEN ? Die Unternehmen des Gastgewerbes in Deutschland setzten im Dezember 2011 nominal 4,5 % und real 2,6 % mehr um als im Dezember 2010. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war im Vergleich zum Vormonat November 2011 der Umsatz im Gastgewerbe im Dezember 2011 kalender- und saisonbereinigt nominal um 0,3 % und real um 0,4 % niedriger.
Das Beherbergungsgewerbe erzielte im Dezember 2011 einen Umsatzzuwachs von nominal 2,8 % und real 1,0 % gegenüber Dezember 2010. Die Gastronomie setzte nominal 5,2 % und real 3,4 % mehr um als im Vorjahresmonat. Innerhalb der Gastronomie stieg der Umsatz der Caterer nominal um 2,2 %, real war der Umsatz gleich hoch wie im Dezember 2010.
Im Gesamtjahr 2011 setzte das Gastgewerbe insgesamt in Deutschland nominal 3,8 % und real 2,4 % mehr um als im Vorjahr. Damit konnten die Gastgewerbeunternehmen in Deutschland ? nach dem durch die Finanz- und Wirtschaftskrise bedingten Umsatzrückgang im Jahr 2009 ? im zweiten Jahr in Folge eine nominale Umsatzsteigerung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr erzielen.
- Bundesfinanzhof - Urteil vom 23.11.2011, XI R 6/08.
- Regelsteuersatz für Leistungen eines Partyservice - Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und Lieferungen von Nahrungsmitteln - Zubereitung der Speisen oder Mahlzeiten als Dienstleistungselement - Standardspeisen - Sicht des Durchschnittsverbrauchers
Leitsätze
1. Die Leistungen eines Partyservice stellen grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) dar, die dem Regelsteuersatz unterliegen.
2. Anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder wenn besondere Umstände belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist.
Tatbestand 1
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine KG, betrieb im Streitjahr 2000 eine Fleischerei mit verschiedenen Verkaufsstellen sowie nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) einen "Partyservice". Im Rahmen des Partyservice lieferte sie die bestellten Speisen in verschlossenen Warmhalteschalen aus, wobei sie je nach Kundenwunsch auch Geschirr und Besteck, Partytische (Stehtische) sowie Personal zur Verfügung stellte.
2
Im Rahmen einer Betriebsprüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, dass die Speisenlieferungen, soweit sie mit der Beistellung von Geschirr und Besteck, Stehtischen oder Personal verbunden waren, dem Regelsteuersatz unterlägen. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) folgte der Ansicht des Prüfers und erließ unter dem 30. Juli 2003 einen entsprechend geänderten Umsatzsteuerbescheid für das Streitjahr. Im sich anschließenden Einspruchsverfahren erzielten die Beteiligten Einvernehmen darüber, dass die Entgelte für die Speisenlieferungen in den Fällen dem Regelsteuersatz zu unterwerfen seien, in denen die Klägerin auch Bedienungspersonal gestellt hatte.
3
Im Übrigen blieben Einspruch und Klage gegen den Änderungsbescheid ohne Erfolg. Das Urteil des FG ist veröffentlicht in Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 33.
4
Mit ihrer Revision macht die Klägerin im Wesentlichen geltend, die Überlassung von Geschirr und Besteck sei eine Nebenleistung zur Speisenlieferung, die es nicht rechtfertige, die gesamte Leistung als Dienstleistung zu qualifizieren.
5
Der Senat hat mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 XI R 6/08 (BFHE 227, 242, BStBl II 2010, 364) das Revisionsverfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
6
"1. Ist der Begriff 'Nahrungsmittel' in Anhang H Kategorie 1 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass darunter nur Nahrungsmittel 'zum Mitnehmen' fallen, wie sie typischerweise im Lebensmittelhandel verkauft werden, oder fallen darunter auch Speisen oder Mahlzeiten, die --durch Kochen, Braten, Backen oder auf sonstige Weise-- zum sofortigen Verzehr zubereitet worden sind?
7
2. Falls 'Nahrungsmittel' im Sinne des Anhangs H Kategorie 1 der Richtlinie 77/388/EWG auch Speisen oder Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr sind:
8
Ist der Vorgang der Zubereitung der Speisen oder Mahlzeiten als Dienstleistungselement zu berücksichtigen, wenn zu entscheiden ist, ob die einheitliche Leistung eines Partyservice-Unternehmens (Überlassung von verzehrfertigen Speisen oder Mahlzeiten sowie deren Transport und gegebenenfalls Überlassung von Besteck und Geschirr und/ oder von Stehtischen sowie das Abholen der zur Nutzung überlassenen Gegenstände) als steuerbegünstigte Lieferung von Nahrungsmitteln (Anhang H Kategorie 1 der Richtlinie 77/388/EWG) oder als nicht steuerbegünstigte Dienstleistung (Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG) zu qualifizieren ist?
9
3. Falls die Frage zu 2. verneint wird:
10
Ist es mit Art. 2 Nr. 1 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG vereinbar, bei der Qualifizierung der einheitlichen Leistung eines Partyservice-Unternehmens entweder als Warenlieferung oder als Dienstleistung eigener Art typisierend allein auf die Anzahl der Elemente mit Dienstleistungscharakter (zwei oder mehr) gegenüber dem Lieferungsanteil abzustellen oder sind die Elemente mit Dienstleistungscharakter unabhängig von ihrer Zahl zwingend --und bejahendenfalls nach welchen Merkmalen-- zu gewichten?"
11
Der EuGH hat diese und in weiteren Vorabentscheidungsersuchen gestellten Fragen mit Urteil vom 10. März 2011 Rs. C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09 --Bog u.a.-- (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2011, 515, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2011, 272) wie folgt beantwortet:
12
"1. Die Art. 5 und 6 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ... in der durch die Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass
13
- die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Imbissständen oder -wagen oder in Kino-Foyers eine Lieferung von Gegenständen im Sinne des genannten Art. 5 ist, wenn eine qualitative Prüfung des gesamten Umsatzes ergibt, dass die Dienstleistungselemente, die der Lieferung der Nahrungsmittel voraus- und mit ihr einhergehen, nicht überwiegen;
14
- die Tätigkeiten eines Partyservice außer in den Fällen, in denen dieser lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder in denen weitere, besondere Umstände belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist, Dienstleistungen im Sinne des genannten Art. 6 darstellen.
15
2. Bei Lieferung von Gegenständen ist der Begriff 'Nahrungsmittel' in Anhang H Kategorie 1 der durch die Richtlinie 92/111 geänderten Sechsten Richtlinie 77/388 dahin auszulegen, dass er auch Speisen oder Mahlzeiten umfasst, die durch Kochen, Braten, Backen oder auf sonstige Weise zum sofortigen Verzehr zubereitet worden sind."
16
Die Klägerin sieht mit der Entscheidung des EuGH ihre Rechtsauffassung bestätigt. Die im Streitfall zur Speisenlieferung allein hinzugetretene Überlassung von Geschirr und Besteck könne aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers nicht das die Gesamtleistung prägende Element gewesen sein. Es habe weder eine Beratungstätigkeit gegenüber den Kunden stattgefunden noch sei die Zubereitung der gelieferten Speisen nach Kundenwunsch erfolgt. Sie, die Klägerin, habe ausschließlich von ihren Kunden aus einer Speisekarte ausgewählte Standardspeisen geliefert, wie sie sie in ihren Filialen zum Kauf anbiete und ständig und immer gleich zubereite. Wenigstens acht Rechnungen beträfen Lieferungen von Standardspeisen ohne zusätzliche Dienstleistungen, "die als qualitativ überwiegendes Element die Annahme einer nicht steuerbegünstigten sonstigen Leistung rechtfertigen würden". Liefere ein Partyservice neben den Speisen in überschaubarem Umfang Geschirr, Besteck oder Stehtische mit, sei dies entsprechend den behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen bei Imbissbuden zu behandeln. Jedenfalls lägen (reine) Speisenlieferungen dann vor, wenn hinzutretende Leistungen lediglich informatorisch auf der Rechnung aufgeführt und nicht berechnet worden seien.
17
Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung der Vorentscheidung den Umsatzsteuerbescheid 2000 vom 30. Juli 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. Mai 2004 dahingehend abzuändern, dass die Umsatzsteuer um ... DM (= ... EUR) herabgesetzt wird.
18
Das FA beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen.
Entscheidungsgründe
19
II. Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Das FG hat im Ergebnis zu Recht entschieden, dass die Klägerin dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen erbracht hat.
20
1. Nach § 12 Abs. 1 des im Streitfall anzuwendenden Umsatzsteuergesetzes 1999 (UStG) beträgt die Steuer für jeden steuerpflichtigen Umsatz 16 % der Bemessungsgrundlage. Sie ermäßigt sich nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG auf 7 % u.a. für "die Lieferungen" der in der Anlage des Gesetzes bezeichneten Gegenstände, darunter z.B. Zubereitungen von Fleisch, Fischen usw. (Nr. 28), aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch sowie Backwaren (Nr. 31), Zubereitungen von Gemüse, Früchten usw. (Nr. 32) oder "Verschiedene Lebensmittelzubereitungen" (Nr. 33).
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Lieferungen sind nach § 3 Abs. 1 UStG u.a. Leistungen, durch die der Unternehmer den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht). Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen sind (§ 3 Abs. 9 Satz 1 UStG).
22
Diese Vorschriften beruhen unionsrechtlich auf Art. 5 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) - nunmehr Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem --MwStSystRL-- (Amtsblatt der Europäischen Union --ABlEU-- Nr. L 347/1), wonach als Lieferung eines Gegenstandes die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen, und auf Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG --nunmehr Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL--, wonach als Dienstleistung jede Leistung gilt, die keine Lieferung eines Gegenstandes ist.
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2. Nach der im Streitfall ergangenen Entscheidung des EuGH stellen die Tätigkeiten eines Partyservice außer in den Fällen, in denen dieser lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder in denen weitere, besondere Umstände belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist, Dienstleistungen dar (EuGH-Urteil --Bog u.a.-- in DStR 2011, 515, UR 2011, 272, Leitsatz 1).
24
Zur Abgrenzung von Lieferung und Dienstleistung bei den Leistungen eines Partyservice führt der EuGH aus:
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"75 Was die Tätigkeiten eines bei Festen und Feierlichkeiten in Anspruch genommenen Partyservice wie die im Ausgangsverfahren in der Rechtssache C-502/09 fraglichen angeht, so sind, wie sich aus Randnr. 38 des vorliegenden Urteils ergibt, je nach den Kundenwünschen mehrere Kombinationen von Umsätzen denkbar, die von der bloßen Zubereitung und Lieferung von Speisen bis zu einer umfassenden Leistung reichen können, die auch die Bereitstellung von Geschirr, Mobiliar (Tische und Stühle), die Darreichungsform der Gerichte, die Dekoration, die Bereitstellung von Personal für die Bedienung und die Beratung über die Zusammenstellung des Menüs und gegebenenfalls die Auswahl der Getränke umfassen kann.
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76 Wenn eine einheitliche Leistung vorliegt, hängt die Qualifizierung des Umsatzes als Lieferung von Gegenständen oder als Dienstleistung von der Gesamtheit der tatsächlichen Umstände ab, wobei die qualitativ überwiegenden Bestandteile aus der Sicht des Verbrauchers zu betrachten sind.
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77 Zu den von einem Partyservice nach Hause gelieferten Speisen ist festzustellen, dass sie im Gegensatz zu denjenigen, die in Imbissständen, Imbisswagen und Kinos abgegeben werden, im Allgemeinen nicht das Ergebnis einer bloßen Standardzubereitung sind, sondern einen deutlich größeren Dienstleistungsanteil aufweisen und mehr Arbeit und Sachverstand erfordern. Die Qualität der Gerichte, die Kreativität sowie die Darreichungsform sind hier Elemente, die in den meisten Fällen für den Kunden von entscheidender Bedeutung sind. Oftmals wird dem Kunden nicht nur die Möglichkeit geboten, sein Menü zusammenzustellen, sondern sogar, Speisen nach seinen Wünschen zubereiten zu lassen. Dieser Dienstleistungsanteil kommt im Übrigen auch im Sprachgebrauch zum Ausdruck, da umgangssprachlich im Allgemeinen vom Party'service' und den bei diesem 'bestellten' und nicht 'gekauften' Speisen gesprochen wird.
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78 Sodann werden die Speisen vom Partyservice in verschlossenen Warmhalteschalen angeliefert oder von ihm an Ort und Stelle aufgewärmt. Für den Kunden ist zudem wesentlich, dass die Speisen genau zu dem von ihm festgelegten Zeitpunkt geliefert werden.
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79 Des Weiteren können die Leistungen eines Partyservice dem Verzehr dienliche Elemente, wie die Bereitstellung von Geschirr, Besteck oder sogar Mobiliar, umfassen. Diese Elemente verlangen zudem im Unterschied zur bloßen Bereitstellung einer behelfsmäßigen Infrastruktur im Fall von Imbissständen, Imbisswagen oder Kinos einen gewissen personellen Einsatz, um das gestellte Material herbeizuschaffen, zurückzunehmen und gegebenenfalls zu reinigen.
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80 Im Licht dieser Erwägungen ist festzustellen, dass die Tätigkeit eines Partyservice außer in den Fällen, in denen dieser lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder in denen weitere, besondere Umstände belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist, eine Dienstleistung darstellt."
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3. Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen sind die streitbefangenen Leistungen der Klägerin als dem Regelsteuersatz unterfallende sonstige Leistungen zu behandeln.
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Die Voraussetzungen, unter denen nach der Rechtsprechung des EuGH Leistungen eines Partyservice ausnahmsweise mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind, liegen im Streitfall nicht vor.
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a) Die Klägerin hat in den im Streitfall zu beurteilenden Fällen keine Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement geliefert.
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aa) Die Annahme einer dem Regelsteuersatz unterliegenden sonstigen Leistung erfordert nicht --wie die Klägerin meint--, dass das zur Lieferung einer Standardspeise hinzutretende Dienstleistungselement qualitativ überwiegt. Es reicht nach der im Streitfall ergangenen Rechtsprechung des EuGH bei einem Partyservice vielmehr aus, dass neben der Speisenlieferung ein zusätzliches Dienstleistungselement erbracht wird.
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Die Rechnungen vom ..., auf die sich die Klägerin bezieht, betreffen Speisenlieferungen, zu denen jeweils mindestens ein zusätzliches Dienstleistungselement hinzutrat, so dass sie als dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen zu behandeln sind. Gleiches gilt, soweit die Klägerin hinsichtlich der Rechnungen vom ... vorbringt, es lägen Speisenlieferungen vor, da sie lediglich jeweils zwei Stehtische zur Verfügung gestellt habe.
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bb) Die Klägerin rügt zwar zu Recht hinsichtlich der Rechnungen vom ..., dass sie bei diesen Umsätzen entgegen der Aussage des FG kein Besteck und Geschirr überlassen habe. Dies führt jedoch nicht zum teilweisen Erfolg der Revision.
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Die Rechnung vom ... betrifft keine Abgabe von Speisen, sondern ausschließlich eine dem Regelsteuersatz unterliegende Lieferung von alkoholischen Getränken.
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Ausweislich der Rechnung vom ... wurden zwar Standardspeisen (Grillsteaks, Rostbratwurst zum Grillen, Pommes frites) abgegeben; es wurden aber außerdem zehn Stehtische überlassen. Damit ist zu der Abgabe von Speisen ein weiteres Dienstleistungselement hinzugetreten, das nach der Vorabentscheidung des EuGH auch bei der Abgabe von Standardspeisen die Annahme einer Dienstleistung rechtfertigt.
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Soweit sich die Klägerin auf die Rechnung an die Firma Z vom ... über 70 Portionen "Buffet kalt warm" bezieht, handelt es sich entgegen der Ansicht der Klägerin nicht um die Lieferung von Standardspeisen. Die gelieferten --aufeinander abgestimmten-- Speisen für 70 Personen --wie etwa Vitello tonnato, Hähnchenschnitzel mit Fruchtspießen, geräucherter Lachs und Forellenfilet mit Sahnemeerrettich, Roastbeef mit Remoulade, gefüllte Tomaten mit Frischkäse, Geflügelsalat mit Rigatoni-- sind jedenfalls keine Standardspeisen, wie sie typischerweise als Ergebnis einer einfachen, standardisierten Zubereitung, die in den meisten Fällen nicht auf Bestellung eines bestimmten Kunden, sondern entsprechend der allgemein vorhersehbaren Nachfrage oder in Abständen vorgenommen werden, an Imbissständen, Imbisswagen oder in Kinos abgegeben werden (vgl. EuGH-Urteil in DStR 2011, 515, UR 2011, 272, Rz 68, 77). Die Abgabe dieser Speisen, die einen deutlich größeren Dienstleistungsanteil aufweisen und mehr Arbeit und Sachverstand erfordern, ist mithin nicht als Lieferung anzusehen (vgl. EuGH-Urteil in DStR 2011, 515, UR 2011, 272, Rz 77).
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b) Besondere Umstände, die dafür sprechen, dass die Abgabe der Speisen der dominierende Bestandteil der streitigen Umsätze gewesen wäre, liegen nicht vor.
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aa) Der Senat vermag der Klägerin nicht darin zu folgen, die Besteck- und Geschirrüberlassung könne jedenfalls nicht das die Gesamtleistung prägende Element gewesen sein, weil die jeweiligen Kosten für die zusätzlich erbrachten Dienstleistungen weit hinter den Kosten der Speisenlieferung zurückgeblieben seien.
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Denn der EuGH hat entsprechende Überlegungen in dem Vorlagebeschluss des Senats in BFHE 227, 242, BStBl II 2010, 364 nicht übernommen. Daher ist weder darauf abzustellen, in welchem Verhältnis die durch die zusätzlich erbrachte Dienstleistung verursachten Kosten zu denen der Speisenlieferung stehen, noch kommt es darauf an, ob die hinzutretenden Leistungen unberechnet bleiben und lediglich "informatorisch" auf der Rechnung aufgeführt werden.
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bb) Der EuGH hat in seiner zum vorliegenden Streitfall ergangenen Entscheidung berücksichtigt, dass im Rahmen eines Partyservice bereitgestelltes Geschirr und Besteck sowie überlassene Stehtische --im Unterschied zur bloßen Bereitstellung einer behelfsmäßigen Infrastruktur im Fall von Imbissständen, Imbisswagen oder Kinos-- einen gewissen, nicht nur geringfügigen personellen Einsatz erfordern, um das gestellte Material herbeizuschaffen, zurückzunehmen und gegebenenfalls zu reinigen (vgl. EuGH-Urteil in DStR 2011, 515, UR 2011, 272, Rz 79). Die Lieferung von Speisen im Rahmen des Partyservice stellt mithin nur eine Komponente der gesamten Leistung dar, bei der --vergleichbar einem Restaurationsumsatz mit bereitgestelltem Geschirr, Mobiliar und Gedeck-- der Dienstleistungsanteil qualitativ überwiegt. Hierbei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der Kunde etwa aus Gründen der Kostenersparnis das bereitgestellte Geschirr und Besteck selbst reinigt.
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4. Nach Art. 6 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem --MwSt-DVO-- (ABlEU Nr. L 77/1) gilt die Abgabe von zubereiteten oder nicht zubereiteten Speisen und/oder Getränken mit oder ohne Beförderung, jedoch ohne andere unterstützende Dienstleistungen nicht als Restaurant- oder Verpflegungsdienstleistung.
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Wie diese Bestimmung --unter Berücksichtigung der dargelegten EuGH-Rechtsprechung-- zu verstehen ist, ist in dem das Streitjahr 2000 betreffenden Streitfall nicht zu entscheiden. Denn sie gilt nach Art. 65 MwSt-DVO erst ab dem 1. Juli 2011.
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5. Die Sache ist spruchreif.
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Entgegen dem Vorbringen der Klägerin bedarf es keiner Feststellungen zur "Sicht des Durchschnittsverbrauchers", weil es sich dabei lediglich um eine "gedankliche Perspektive" handelt (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, unter II.3.b dd).
48
Maßgebend ist eine --aufgrund der im Streitfall festgestellten Tatsachen mögliche-- Gesamtbetrachtung aller Umstände, unter denen der jeweilige Umsatz ausgeführt wurde. Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung ist die qualitative und nicht nur quantitative Bedeutung der Dienstleistungselemente im Vergleich zu den Elementen einer Lieferung von Gegenständen nach Maßgabe der vom EuGH gerade auch für den vorliegenden Streitfall aufgestellten Grundsätze zu bestimmen (vgl. EuGH-Urteil in DStR 2011, 515, UR 2011, 272, Rz 62, 75 bis 80).
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 25. Januar 2012).
- Gastgewerbeumsatz im November 2011 real um 0,8 % gestiegen.
- WIESBADEN - Die Unternehmen des Gastgewerbes in Deutschland setzten im November 2011 nominal 2,8 % und real 0,8 % mehr um als im November 2010. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war im Vergleich zum Vormonat Oktober 2011 der Umsatz im Gastgewerbe im November 2011 kalender- und saisonbereinigt nominal um 0,5 % und real um 0,4 % höher.
Das Beherbergungsgewerbe erzielte im November 2011 einen nominalen Umsatzzuwachs von 1,8 % gegenüber November 2010 bei einem realen Umsatzrückgang von 0,4 %. Die Gastronomie setzte nominal 3,4 % und real 1,6 % mehr um als im Vorjahresmonat. Innerhalb der Gastronomie stieg der Umsatz der Caterer nominal um 2,9 % und real um 0,6 %.
Von Januar bis November 2011 setzte das Gastgewerbe insgesamt in Deutschland nominal 3,8 % und real 2,3 % mehr um als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
- Augustiner Tropfen.
- Der Kräuterlikör "Augustiner Tropfen" aus dem sächsischen Grimma hat nichts zu tun mit der bekannteren Münchener Brauerei Augustiner. Ein ehemaligs Volkseigener Betrieb hat nach der Wende die Marke Augustiner angemeldet und konnte froh sein, daß die Augustiner Bräu so smart gewesen ist, dagegen nichts zu unternehmnen. Ganz im Gegenteil, die Münchener Brauerei schätzt diesen Kräuterlikör. Das "Augstiner am Platzl" bietet ihn sogar als "Hausspezialität" in Flaschen von 2 und 5 cl aus.
Der "Augustiner-Tropfen" ist ein herzhafter, würziger Kräuterlikör mit abgerundeten typischen Aromen. Er hat eine dezente Restsüße.
Im Jahre 1287 kamen Augustiner-Mönche nach Grimma und gründeten an der Mulde ein Augustiner-Eremiten-Kloster. Aus Wurzeln, Beeren und Kräuter stellten sie ein wohltuendes, bekömmliches Getränk her. 1541 - nach der Reformation - mußten die Mönche das Kloster verlassen.
- Zoll kontrolliert auf Weihnachtsmärkten.
- Darmstadt, 1. Dezember 2011. Am 29. und 30. November 2011 kontrollierten Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Darmstadt auf den Weihnachtsmärkten in Offenbach und Frankfurt am Main. Ihr Fokus lag auf der illegalen Beschäftigung von Angestellten im Gastronomie- und im Schaustellergewerbe.
Das Ergebnis der Kontrolle überraschte selbst die Zöllner. "Von insgesamt 16 überprüften Arbeitgebern haben elf gegen die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung verstoßen" so Kirsten Jung, Sprecherin des Hauptzollamts Darmstadt. "Zudem sprachen meine Kolleginnen und Kollegen 16 Verwarnungen gegen Personen aus, die entgegen der Vorschriften ihre Ausweise nicht mit sich führten." Gegen die betroffenen Arbeitgeber leiteten die Beschäftigen des Zolls Bußgeldverfahren ein. Die Ermittlungen dauern an.
Zusatzinformation
Beschäftigte in verschiedenen Wirtschaftsbereichen, wie beispielsweise im Gastronomie- und im Schaustellergewerbe, sind seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, ihren Personalausweis oder Pass mit sich zu führen und bei Kontrollen vorzulegen. Die Arbeitgeber in diesen Wirtschaftsbereichen sind ihrerseits verpflichtet, die für sie tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf diese Pflicht schriftlich und nachweisbar hinzuweisen.
Die Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, neue Beschäftigungsverhältnisse spätestens zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit mit einer "Sofortmeldung" dem zuständigen Träger der Rentenversicherung anzuzeigen.
(Quelle: Pressemitteilung des Hauptzollamts Darmstadt).
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